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Beiträge für öffentliche und private Körperschaften - Bereich Familie

Informationen für Gemeinden, Organisationen, Vereine und Arbeitgebende

Öffentliche und private Körperschaften, die Kleinkindbetreuung, Kinderbetreuung in den Schulferien und ergänzend zur Schule bieten sowie Organisationen, die Familienbildung anbieten, werden vom Land über die Familienagentur mit Beiträgen unterstützt. Vom Land unterstützt werden auch familienfreundliche Betriebe, die mit dem Audit „familieundberuf“ zertifiziert sind.

Informationen, Zugangsvoraussetzungen, notwendige Dokumente, Gesetzesbestimmungen, Termine und FAQ sind in den einzelnen Diensten aufgelistet. 

Wichtige Informationen enthalten auch die Servicemeldungen am Ende dieser Seite.

Außerschulische Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche (Ferienbetreuung)

Beiträge für Anbieter, die Initiativen zur pädagogisch qualifizierten Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen während der Schließungszeiten der Schulen (Ferienbetreuung) anbieten

FAQ - Fragen und Antworten zur Beitragsvergabe

Beiträge für Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche

Beiträge für öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen, die Projekte zur außerschulischen und ergänzenden Betreuung und Begleitung  an Kindergarten- oder Schultagen nachmittags anbieten

audit familieundberuf

Für Arbeitgebende, die den Auditierungsprozess audit familieundberuf beginnen, gibt es Beiträge für die Zertifizierungskosten und erhöhte Beiträge für bereits zertifizierte Betriebe.

Beiträge

Servicemeldungen

Förderhinweis

Alle Förderempfänger des Landes, denen Beiträge, Zuschüsse oder sonstige finanzielle Unterstützung gewährt werden, sind verpflichtet, auf diese Förderung hinzuweisen.

Dadurch sollen Maßnahmen, Initiativen und Projekte, die vom Land unterstützt werden, der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden.

Die Förderung durch das Land ist von natürlichen Personen sowie von privaten und öffentlichen Körperschaften im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, in der Werbung in klassischen und sozialen Medien sowie auf ihrem Webauftritt bekannt zu machen.

Um die Unterstützung bzw. Förderung durch das Landes sichtbar zu machen, verwenden die Förderempfänger ausschließlich das offizielle Logo des Landes Südtirol und halten sich bei dessen Anwendung an die geltenden Richtlinien für Förderempfänger.

Pflicht der Transparenz und Veröffentlichung

Es wird auch darauf hingewiesen, dass private Körperschaften zur Veröffentlichung der erhaltenen Beiträge verpflichtet sind.  (Artikel 1, Absätze 125-129 des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124)





Eine Übersicht der aktuellen Fälligkeiten in den jeweiligen Beitragsbereichen finden Sie hier:  Übersicht Termine für die Beitragsanträge 2026

Seit 01.01.2026 können die ONLUS, obwohl sie rechtlich noch bis zum 31.03.2026 bestehen, nicht mehr die Befreiung von der Anwendung des Steuerrückbehalts von 4% beantragen. STEUERRÜCKBEHALTE AUF BEITRÄGE VON ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 DES Dpr 600/73 (C.R. 7.01)

Deshalb ist die Zusendung des Erklärungsformulars für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge an die Familienagentur mittels PEC familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it notwendig, in dem eine der vorhandenen Optionen auswählt wird. 

Der Antragsteller muss das Erklärungsformular:

  • für alle bereits eingereichten Beitragsanträge ab 01.01.2026 nachträglich übermitteln, wobei anzugeben ist, auf welchen Antrag sich das Erklärungsformular bezieht.
  • für alle künftigen Beitragsansuchen und
  • für alle Abrechnungen beilegen.

=> Erklärungsformular für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge (Download)

Jede Gemeinde muss einen Ausbauplan für die Kleinkindbetreuung erstellen und bei der Familienagentur einreichen. 

Letzte Aktualisierung: 10/07/2026