Weitere Familienleistungen des Staates
Auch der Staat unterstützt die Familien mit verschiedenen finanziellen Maßnahmen. Informationen finden Sie auf externen Webseiten, bei den Patronaten, beim nationalen Vorsorgeinstitut NISF/INPS.
Neben der Einheitlichen und universellen Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder (Assegno unico e universale per i figli a carico) gibt es zahlreiche weitere staatliche Leistungen, die Familien finanziell unterstützen.
Für einige Unterstützungsleistungen muss die Familie eine ISEE-Erklärung vorlegen. Sie zeigt die wirtschaftliche Lage der Familie und dient als Grundlage für die Berechnung der Leistungen.
Für die ISEE-Erklärung, die auch für das Landeskindergeld benötigt wird, kann man sich:
- an die Steuerbeistandszentren (CAF, zahlungspflichtiger Dienst) wenden oder
- die ISEE-Erklärung selbst über den Online-Dienst des Nationalen Fürsorgeinstituts NISF/INPS abwickeln.
Familienleistungen des Staates
Einige finanzielle Leistungen des Staates sind hier aufgelistet. Wo vorhanden, wurden für weiterführende Informationen auch die entsprechenden Webseiten aufgelistet.
Stand: August 2026
Die Elternzeit (congedo parentale) ist eine der wichtigsten familienunterstützenden Maßnahmen. Sie ermöglicht es Eltern, ihre Erwerbstätigkeit freiwillig und vorübergehend zu unterbrechen, um sich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Eltern eine finanzielle Leistung.
Die Elternzeit steht den Eltern zu, die in einem laufenden Arbeitsverhältnis stehen, innerhalb der ersten 14 Lebensjahre des Kindes für einen Gesamtzeitraum, zwischen den beiden Eltern, von höchstens zehn Monaten, erhöhbar auf elf wenn der arbeitende Vater die Arbeit für einen zusammenhängenden oder aufgeteilten Zeitraum von mindestens drei Monaten die Arbeitstätigkeit unterbricht. Die Elternzeit kann von den Eltern auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Der Bonus für Neugeborene ist eine einmalige Unterstützung von 1.000 Euro für jedes neugeborene oder adoptierte Kind. Anspruch haben Familien mit einem ISEE-Wert von höchstens 40.000 Euro.
Voraussetzungen
- ISEE unter 40.000 Euro
- Ein Elternteil muss in Italien wohnen
- Antragstellung innerhalb von 120 Tagen ab Geburt oder Adoption
Informationen
- Bonus Nuovi nati: jetzt kann darum angesucht werden (INPS-Information vom 28.04.2026)
- Portale Inps - Bonus für Neugeborene
Antrag
- Website www.inps.it (mit Zugang über SPID, CIE oder CNS)
- INPS-App mit der Funktion "Bonus nuovi nati"
- INPS-Contact Center Multicanale: 803.164 (kostenlos vom Festnetz) oder 06 164.164 (kostenpflichtig vom Mobilnetz)
- Patronate
Der Bonus asilo nido (Kita-Bonus) ist ein staatlicher finanzieller Beitrag für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Er unterstützt Eltern bei den Kosten für die Betreuung in:
- Kindertagesstätten (Kitas)
- Kinderhorten
- Tagesmüttern/Tagesvätern.
Voraussetzung ist, dass das Kind in einer von der Familienagentur akkreditierten oder autorisierten Betreuungsstruktur untergebracht ist.
Bei schwerer chronischer Krankheit des Kindes kann der Bonus auch für die Betreuung zu Hause gewährt werden.
Höhe des Beitrags
Für Familien mit einem ISEE unter 40.000 Euro beträgt der Bonus 3.600 Euro pro Jahr. Er wird auch dann ausbezahlt, wenn bereits weitere Kinder in der Familie leben.
Informationen
Antragstellung
- Online über den Dienst des NISF/INPS, in dem Sie auf Dienst verwenden klicken
- oder über ein Patronat.
Ab 2026 erhalten berufstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern einen Bonus von 60 Euro monatlich (bis zu 720 Euro pro Jahr), sofern ihr Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.
Die Unterstützung wird bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes gewährt, bei Familien mit drei oder mehr Kindern sogar bis zum 18. Geburtstag. Hausangestellte sind von der Maßnahme ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen des NISF/INPS sind noch ausständig.
Informationen
Die Eingliederungszulage (ADI) unterstützt Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen. Sie umfasst eine finanzielle Unterstützung sowie Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung.
Die Zulage ist an Wohnsitz-, Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsvoraussetzungen gebunden, an den ISEE-Wert, an die Einkommenssituation des Begünstigten und seines Haushalts sowie an die Teilnahme an einem personalisierten Aktivierungs- und Inklusionsprogramm.
Um das Inklusionsgeld zu erhalten, darf die ISEE-Schwelle der antragstellenden Familie 10.140 Euro nicht überschreiten.
Das Inklusionsgeld wird Familien gewährt, die mindestens ein Mitglied in einer der folgenden Bedingungen haben: mit Behinderung, minderjährig, mindestens 60 Jahre alt, in einer benachteiligten Situation und in ein von der öffentlichen Verwaltung zertifiziertes Pflege- und Betreuungsprogramm der örtlichen Sozial- und Gesundheitsdienste eingebunden.
Informationen
Antrag
- Die Anträge können online beim INPS, bei den Patronaten oder Steuerbeistandszentren eingereicht werden.
Für Bürger, die diese Karte beantragen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Der vorgesehene ISEE-Wert darf nicht überschritten werden), steht eine Einkaufskarte zur Verfügung, mit der Lebensmittel, Gesundheitsausgaben und die Zahlung von Strom- und Gasrechnungen unterstützt werden können.
Informationen
- Webseite des Wirtschafts- und Finanzministeriums (in italienischer Sprache)
Familien mit Wohnsitz in Italien und einem ISEE-Wert von höchstens 15.000 Euro können die Unterstützung erhalten, sofern sie keine anderen vergleichbaren Sozialleistungen beziehen.
Die Leistung beträgt 500 Euro pro Familie und Jahr und kann für den Kauf von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs verwendet werden.
Die Auszahlung erfolgt über eine Prepaid-Karte von Poste Italiane, die von den Gemeinden auf Grundlage der vom INPS ermittelten Anspruchsberechtigten vergeben wird.
Informationen
Um Familien zu unterstützen, ist für das Jahr 2026 ein außerordentlicher Beitrag von 115 Euro für Bezieherinnen und Bezieher des Sozialbonus für Strom vorgesehen.
Darüber hinaus können Familien mit einem ISEE-Wert bis 25.000 Euro in den Jahren 2026 und 2027 unter bestimmten Verbrauchsbedingungen einen Rabatt auf die Stromrechnung erhalten, auch wenn sie den Sozialbonus nicht beziehen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Belastung durch Energiekosten für Familien zu verringern.
Familien können verschiedene Förderungen und Steuervergünstigungen nutzen, um die Kosten rund ums Wohnen zu senken. Dazu gehören Unterstützungen für Renovierungen, Energiesparmaßnahmen, den Kauf der Erstwohnung, Möbel und Haushaltsgeräte, den Abbau von Barrieren sowie Maßnahmen zum Schutz vor Erdbeben.
- Informationen gibt's auf der Webseite der Agentur der Einnahmen (Agenzia Entrate) in italienischer Sprache
Das italienische Steuersystem sieht Steuerfreibeträge für Kinder vor. Diese Freibeträge können zu 50 Prozent zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Alternativ kann ein Elternteil den gesamten Freibetrag beanspruchen. Welche Option für die eigene Familie vorteilhafter ist, kann im Rahmen einer Steuerberatung abgewogen werden.
Das INPS-Portal für Familie und Elternschaft bündelt Informationen, Leistungen und Dienste rund um Schwangerschaft, Geburt und das Aufwachsen von Kindern.
- Portale della Famiglia e della Genitorialità (in italienischer Sprache)
Letzte Aktualisierung: 07/08/2026