Qualität in der Kleinkindbetreuung
Das Land schreibt Qualitätsstandards in Kinderhorten, Kindertagesstätten, betrieblichen Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst vor. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.
Rechtliche Grundlagen für die Betreuungsqualität in der Kleinkindbetreuung
- Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten
(Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42) - Zur Sicherung qualitativ hochwertiger Betreuungs- und Begleitungsangebote legt das Land entsprechende Standards fest und überprüft deren Einhaltung.
(Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8, „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“, Art. 10, Absatz 4) - Rahmenplan für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung
- Zentrale Inhalte des Rahmenplans für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung
Qualitätssicherung
Für die Führung einer Kindertagesstätte, einer betrieblichen Kindertagesstätte oder eines Tagesmütter- und Tagesväterdienstes ist eine Akkreditierung durch die Familienagentur erforderlich. Sie stellt die grundlegende Voraussetzung dar, um öffentliche Förderungen zu erhalten. Lesen Sie über das Akkreditierungsverfahren im Art. 29 in den Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42.
Letzte Aktualisierung: 23/06/2026
