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Qualität in der Kleinkindbetreuung

Dekorative Grafik

Das Land schreibt Qualitätsstandards in Kinderhorten, Kindertagesstätten, betrieblichen Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst vor. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.

Rechtliche Grundlagen für die Betreuungsqualität in der Kleinkindbetreuung

Qualitätssicherung

Für die Führung einer Kindertagesstätte, einer betrieblichen Kindertagesstätte oder eines Tagesmütter- und Tagesväterdienstes ist eine Akkreditierung durch die Familienagentur erforderlich. Sie stellt die grundlegende Voraussetzung dar, um öffentliche Förderungen zu erhalten. Lesen Sie über das Akkreditierungsverfahren im Art. 29 in den Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42.

Letzte Aktualisierung: 23/06/2026