[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Personal, Betreuungsschlüssel & Springer

Sind Verträge der koordinierten und fortlaufenden Mitarbeit (co.co.co.) für das Betreuungspersonal und die pädagogische Leitung zulässig?

In den neuen Kriterien gemäß Beschluss Nr. 951/2025 wurden keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich der abzuschließenden Arbeitsvertragsarten für das Betreuungspersonal sowie die pädagogische Leitung festgelegt.

Der Beschluss schließt daher die Verwendung von Verträgen der koordinierten und fortlaufenden Mitarbeit (sogenannte co.co.co.) nicht ausdrücklich aus.
Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass die gewählten Vertragsformen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und mit den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten des Personals im Einklang stehen.

  • Nummer: 17
  • Datum: 22.04.2026